Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe

Mittlerweile ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit geraumer Zeit in Kraft. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch wirksam und von den Akteuren anzuwenden.
Vom Bundesteilhabegesetz haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann.

Wir möchten in dieser Broschüre vor allem eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüche geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Dazu geben wir zudem einen kurzen Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess.
Auf knapp 50 Seiten können wir selbstverständlich nicht auf alle Details im Reha-Prozess eingehen. Wir hoffen jedoch, dass Sie den notwendigen Überblick gewinnen, um dann Ihr konkretes Anliegen gezielt verfolgen zu können. Dabei sollte vor allem stets der Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention im Auge behalten werden: die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Viel Freude mit der Broschüre „Mein Recht auf Teilhabe und Rehabilitation“ wünscht
Ihr
Dr. Martin Danner
Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE